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   OLG München, 01.03.2013 - 34 Wx 377/12   

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https://dejure.org/2013,3548
OLG München, 01.03.2013 - 34 Wx 377/12 (https://dejure.org/2013,3548)
OLG München, Entscheidung vom 01.03.2013 - 34 Wx 377/12 (https://dejure.org/2013,3548)
OLG München, Entscheidung vom 01. März 2013 - 34 Wx 377/12 (https://dejure.org/2013,3548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des guten Glaubens des Grundbuchs hinsichtlich eines Anliegervermerks; Anforderungen an die Zugehörigkeit eines sog. Anliegerweges als unselbständiger Bestandteil des Nachbargrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 891; BGB § 892 GBO § 2 Abs. 2
    Umfang des guten Glaubens des Grundbuchs hinsichtlich eines Anliegerweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.10.1997 - 2Z BR 109/97

    Dingliche Rechtslage bei Anliegerweg - Grundbuchberichtigung wegen angeblich

    Auszug aus OLG München, 01.03.2013 - 34 Wx 377/12
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat weiter entschieden (BayObLGZ 1997, 311 = NJW-RR 1998, 524), dass ein Anliegerweg nicht notwendigerweise Bestandteil aller angrenzenden oder einander gegenüberliegenden Grundstücke sein muss, dieser vielmehr auch in voller Breite auf einem der angrenzenden Grundstücke verlaufen kann.

    Die Bezeichnung des Grundstücks mit einer bestimmten Flurstücksnummer begründet weiter gemäß § 891 BGB die Vermutung für das Eigentum an dem Grundstück in dem in der Katasterkarte festgelegten, aber auch nur in diesem Umfang (BayObLGZ 1997, 311/313 unter Hinweis auf BayObLGZ 1976, 106/110; 1987, 410/413).

    Insoweit ist die Eintragung in Spalte 3c (Wirtschaftsart und Lage) des Bestandsverzeichnisses unvollständig und damit auch unrichtig (vgl. BayObLGZ 1997, 311/313; Hügel/Holzer GBO 2. Aufl. § 2 Rn. 34), weil der katastermäßig festgelegte Umfang des Grundstücks sich erst durch den (fehlenden) Zusatz ergibt.

    Das Grundbuch trifft hingegen keine Aussage dazu, ob die Wegfläche sich nur bis zur Mitte erstreckt oder die gesamte Wegbreite erfasst; beide Alternativen scheiden nicht von vornherein aus (vgl. BayObLG DNotZ 1993, 388/390; aber auch BayObLGZ 1997, 311/314).

    Ein gutgläubiger Erwerb (§§ 891, 892 BGB) scheidet aus, weil der Grundbuchinhalt zu FlSt 2475/1 jedenfalls zutreffend ist und zu dem in der Katasterkarte fixierten Grenzverlauf nichts besagt (vgl. BayObLGZ 1997, 311/313).

  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 48/92

    Erwähnung eines Anliegerweges im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 01.03.2013 - 34 Wx 377/12
    Bei der Buchung eines mit einer eigenen Flurstücksnummer versehenen Anliegerwegs (Angrenzerwegs) in den Grundbüchern der angrenzenden Grundstücke ergeben sich nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung (siehe Beschluss vom 10.3.2011, 34 Wx 143/10, bei juris) des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. im Einzelnen noch BayObLG Rpfleger 1977, 103; 1993, 104; BayObLGZ 1993, 363) folgende rechtliche Besonderheiten:.

    23 (1) Die dem anliegenden Grundstück zugerechnete Wegeteilfläche ist dessen unselbständiger Bestandteil (Demharter § 2 Rn. 18; BayObLG DNotZ 1993, 388/390).

    Das Grundbuch trifft hingegen keine Aussage dazu, ob die Wegfläche sich nur bis zur Mitte erstreckt oder die gesamte Wegbreite erfasst; beide Alternativen scheiden nicht von vornherein aus (vgl. BayObLG DNotZ 1993, 388/390; aber auch BayObLGZ 1997, 311/314).

  • BayObLG, 11.11.1993 - 2Z BR 114/93

    Rechtliche Verselbstständigung eines mit eigener Flurstücknummer versehenen

    Auszug aus OLG München, 01.03.2013 - 34 Wx 377/12
    Bei der Buchung eines mit einer eigenen Flurstücksnummer versehenen Anliegerwegs (Angrenzerwegs) in den Grundbüchern der angrenzenden Grundstücke ergeben sich nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung (siehe Beschluss vom 10.3.2011, 34 Wx 143/10, bei juris) des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. im Einzelnen noch BayObLG Rpfleger 1977, 103; 1993, 104; BayObLGZ 1993, 363) folgende rechtliche Besonderheiten:.

    Bei der Anlegung neuer Angrenzerwege ist deren Bezeichnung mit einer besonderen Flurstücksnummer nicht mehr zulässig (vgl. BayObLGZ 1993, 363/364 f.; Demharter GBO 28. Aufl. § 2 Rn. 18 und 31).

    Der Zwischenschritt der kataster- und grundbuchmäßigen Verselbständigung der Wegeteilflächen erübrigt sich bei Freistellung der abzuschreibenden Teilflächen von dinglichen Belastungen dann (vgl. § 2 Abs. 4 GBO), wenn der Anliegerweg bereits eine eigene Flurstücksnummer hat (siehe BayObLGZ 1993, 363/364; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 668).

  • BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 116/86

    Darstellung einer Grenzveränderung infolge Überflutung nach Art. 7 Abs. 1 BayWG

    Auszug aus OLG München, 01.03.2013 - 34 Wx 377/12
    Die Bezeichnung des Grundstücks mit einer bestimmten Flurstücksnummer begründet weiter gemäß § 891 BGB die Vermutung für das Eigentum an dem Grundstück in dem in der Katasterkarte festgelegten, aber auch nur in diesem Umfang (BayObLGZ 1997, 311/313 unter Hinweis auf BayObLGZ 1976, 106/110; 1987, 410/413).
  • OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10

    Grundbuchverfahren: Beschwerdeberechtigung im Verfahren auf Eintragung eines

    Auszug aus OLG München, 01.03.2013 - 34 Wx 377/12
    Bei der Buchung eines mit einer eigenen Flurstücksnummer versehenen Anliegerwegs (Angrenzerwegs) in den Grundbüchern der angrenzenden Grundstücke ergeben sich nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung (siehe Beschluss vom 10.3.2011, 34 Wx 143/10, bei juris) des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. im Einzelnen noch BayObLG Rpfleger 1977, 103; 1993, 104; BayObLGZ 1993, 363) folgende rechtliche Besonderheiten:.
  • BayObLG, 11.05.1976 - BReg. 2 Z 48/75
    Auszug aus OLG München, 01.03.2013 - 34 Wx 377/12
    Die Bezeichnung des Grundstücks mit einer bestimmten Flurstücksnummer begründet weiter gemäß § 891 BGB die Vermutung für das Eigentum an dem Grundstück in dem in der Katasterkarte festgelegten, aber auch nur in diesem Umfang (BayObLGZ 1997, 311/313 unter Hinweis auf BayObLGZ 1976, 106/110; 1987, 410/413).
  • OLG Rostock, 25.04.2023 - 3 W 120/18

    Eintragung ins Grundbuch von Anliegereigentum an Wegen und Wasserläufen

    Auch wenn die Anliegerwasserläufe grundsätzlich kein selbständiges Grundstück im Rechtssinne bilden, sondern Bestandteil der Ufergrundstücke sind (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.02.2015 - 34 Wx 8/15, NJW-RR 2015, 917 mwN), so ist gleichwohl anerkannt, dass ein Wege- oder Gewässerteil nach entsprechender katastertechnischer Aufbereitung als selbständiges Grundstück in das Grundbuch eingetragen werden kann (BayObLG, Beschluss vom 10.11.1976 - 2Z 71/75, Rpfleger 1977, 103; Beschluss vom 30.07.1992 - 2Z BR 48/92, Rpfleger 1993, 104; Beschluss vom 11.11.1993 - 2Z BR 114/93, BayObLGZ 1993, 363; OLG München, Beschluss vom 01.03.2013 - 34 Wx 377/12, juris Rn. 23; Bengel/Simmerding, Grundbuch/Grundstück/Grenze, 5. Aufl., §§ 3, 4 Rn. 25; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 668).
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